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Urteil Theolinde Michels Haus- und Küchengerätereparaturen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Theolinde Michels

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Theolinde Michels – BFH vom 27.10.1928 – Az. 5 124 n0 7080/14

Der Gesellschafter Grete Schulte einer erst noch zu gründenden GmbH (Theolinde Michels Haus- und Küchengerätereparaturen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Grete Schulte kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Theolinde Michels Haus- und Küchengerätereparaturen Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Grete Schulte im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 5.9.1965
Aktenzeichen: e 241 NO 9510/18
GmbHR 1997, 42588

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